Kurz gesagt: Meist tragen die Erben die Kosten einer Tatortreinigung, weil die Reinigung zum Nachlass gehört. Je nach Fall kann auch der Vermieter oder eine Versicherung zahlen. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben und klären Sie die Übernahme mit Ihrer Versicherung.
Nach einem Todesfall in einer Wohnung, einem Unfall oder einem Leichenfund muss oft professionell gereinigt und desinfiziert werden. Neben dem Schock stellt sich schnell die Frage, wer das bezahlt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber einige Grundregeln helfen bei der Orientierung.
Die Erben
In den meisten Fällen tragen die Erben die Kosten. Die Reinigung der Wohnung gehört zu den Pflichten, die mit dem Nachlass übergehen. Wer das Erbe ausschlägt, muss in der Regel auch nicht für die Reinigung aufkommen. Lassen Sie sich hierzu im Zweifel rechtlich beraten.
Der Vermieter
Gibt es keine Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, bleibt die Aufgabe häufig beim Vermieter. Er muss die Wohnung wieder vermietbar machen und kann die Kosten unter Umständen aus dem Nachlass zurückfordern.
Versicherungen
Manche Wohngebäude- oder Hausratversicherungen übernehmen Kosten, wenn durch den Vorfall Schäden an Böden, Wänden oder Einrichtung entstanden sind. Das hängt stark vom Vertrag ab. Rufen Sie Ihre Versicherung möglichst früh an und reichen Sie unser schriftliches Angebot ein.
Behörden
Ordnet eine Behörde eine Desinfektion an, etwa aus Gründen des Infektionsschutzes, gelten besondere Regeln. Wir stellen uns auf solche Anforderungen ein und dokumentieren unsere Arbeit.
Wovon die Kosten abhängen
- Wie lange die Person unentdeckt war und wie stark Räume belastet sind
- Welche Flächen und Materialien betroffen sind
- Ob Bodenbeläge, Möbel oder Textilien entsorgt werden müssen
- Wie aufwendig die Geruchsneutralisation ist
Weil jeder Fall anders ist, nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein festes Angebot.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Rufen Sie an, wir hören zu und sagen Ihnen, wie es weitergeht.

